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   FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05 Kg   

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https://dejure.org/2006,8081
FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05 Kg (https://dejure.org/2006,8081)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.2006 - 18 K 5042/05 Kg (https://dejure.org/2006,8081)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 2006 - 18 K 5042/05 Kg (https://dejure.org/2006,8081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Ausbildungsplatz; Berufsausbildung; Rentenversicherung; Bindungswirkung - Kein Anspruch auf Kindergeldzahlung bei Abbruch der Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Kindergeldzahlung bei Abbruch der Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeldzahlung bei Abbruch der Berufsausbildung; Bindungswirkung einer Bescheinigung für Zwecke des Rentenversicherungsrechts für die Festsetzung des Kindergelds; Bescheinigung für Zwecke des Rentenversicherungsrechts als Grundlagenbescheid

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1764
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05
    Zum bloßen Zeitablauf müssen hier allerdings weitere Umstände (insbesondere ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten) hinzutreten, aus denen sich nach der Erfahrung des Rechtslebens entnehmen lässt, dass der Berechtigte seinen Anspruch nicht mehr verfolgen will (sog. Vertrauenstatbestand; vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, [124 unter 3.]; vom 4. November 1992 X R 13/91, BFH/NV 1993, 454; vom 31. August 1993 VII R 69/91 BFHE 173, 1, [9]; Tipke/Kruse, § 4 AO Tz. 169 ff. und 138 ff.).

    Darüber hinaus muss der Verpflichtete im Vertrauen darauf, dass der Anspruchsberechtigte den betreffenden Anspruch nicht mehr geltend macht, Maßnahmen ergriffen oder unterlassen haben, so dass angesichts dessen die spätere Geltendmachung des Anspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheint (sog. Vertrauensfolge, vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1978, BFHE 126, 130, BStBl II1979, 121 und vom 4. November 1992, BFH/NV 1993, 454).

  • BFH, 04.11.1992 - X R 13/91

    Verplichtung zum Erlass eines Folgebescheids nach rechtskräftigem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05
    Zum bloßen Zeitablauf müssen hier allerdings weitere Umstände (insbesondere ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten) hinzutreten, aus denen sich nach der Erfahrung des Rechtslebens entnehmen lässt, dass der Berechtigte seinen Anspruch nicht mehr verfolgen will (sog. Vertrauenstatbestand; vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, [124 unter 3.]; vom 4. November 1992 X R 13/91, BFH/NV 1993, 454; vom 31. August 1993 VII R 69/91 BFHE 173, 1, [9]; Tipke/Kruse, § 4 AO Tz. 169 ff. und 138 ff.).

    Darüber hinaus muss der Verpflichtete im Vertrauen darauf, dass der Anspruchsberechtigte den betreffenden Anspruch nicht mehr geltend macht, Maßnahmen ergriffen oder unterlassen haben, so dass angesichts dessen die spätere Geltendmachung des Anspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheint (sog. Vertrauensfolge, vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1978, BFHE 126, 130, BStBl II1979, 121 und vom 4. November 1992, BFH/NV 1993, 454).

  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05
    Zu den (nicht generell und abstrakt festgelegten) Rechtsfolgen, die aus einem treuwidrigem Verhalten erwachsen können, kann es auch gehören, dass die Familienkasse die Befugnis verliert, Besteuerungsansprüche (hier: Kindergeld-Rückforderungsansprüche) geltend zu machen, wenn ihre Geltendmachung ansonsten unter den konkreten Umständen zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 1992 X R 47/88, BFHE 169, 103, BStBl II 1993, 174 m. w. N.).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05
    Die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten es innerhalb eines bestehenden Steuerrechtsverhältnisses -worunter das Kindergeldrecht fällt (§ 37 Abs. 1 AO, § 31 Satz 3 EStG)- für Steuergläubiger wie Steuerpflichtigen, Familienkasse wie Kindergeldberechtigten gleichermaßen, dass jeder auf die Belange des anderen Teils Rücksicht nimmt und sich insbesondere mit seinem eigenen früheren Verhalten nicht in Widerspruch setzt (BFH-Urteil vom 9. August 1989 I R 181/85, BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990).
  • BFH, 23.11.2001 - VI R 125/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05
    Die Familienkasse hat vielmehr die Anspruchsberechtigung für Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG selbständig auf der Grundlage der §§ 62, 63 ff. EStG und ohne Bindung an den Inhalt einer für rentenrechtliche Zwecke erstellten Bescheinigung zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2001 VI R 125/00, BStBl II 2002, 296 [unter 3 a.], BFHE 197, 387 zur fehlenden Bindungswirkung an einen für das Kind ergangenen Einkommensteuerbescheid).
  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05
    Für die Folgezeit sind eigene Bemühungen des Sohnes um einen Ausbildungsplatz weder dargetan (zu den Anforderungen vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207) noch sonst ersichtlich.
  • BFH, 31.08.1993 - VII R 69/91

    Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 AO richtet sich in

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05
    Zum bloßen Zeitablauf müssen hier allerdings weitere Umstände (insbesondere ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten) hinzutreten, aus denen sich nach der Erfahrung des Rechtslebens entnehmen lässt, dass der Berechtigte seinen Anspruch nicht mehr verfolgen will (sog. Vertrauenstatbestand; vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, [124 unter 3.]; vom 4. November 1992 X R 13/91, BFH/NV 1993, 454; vom 31. August 1993 VII R 69/91 BFHE 173, 1, [9]; Tipke/Kruse, § 4 AO Tz. 169 ff. und 138 ff.).
  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07

    Abhängigkeit der Feststellung der Ausbildungsplatzsuche im Rahmen des § 32 Abs. 4

    Insbesondere handle es sich nicht einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO 1977 (Hinweis auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764).

    Bei dieser Bescheinigung handelt es sich zwar nicht um einen Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 AO 1977 (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764).

    Da die Berufsberatung der Beklagten inzwischen alle diesbezüglichen Vorgänge gelöscht hat und deshalb nicht mehr feststellbar ist, ob sich die Tochter der Klägerin bei dieser Gelegenheit auch als ausbildungsplatzsuchend gemeldet hat, könnte das Schreiben der Berufsberatung gegenüber der Tochter der Klägerin nur dann als bedeutungslos angesehen werden, wenn sein Inhalt erkennbar unrichtig wäre, etwa weil feststünde, dass das Kind in dieser Zeit keinen Ausbildungsplatz gesucht hat (so offensichtlich im Fall des FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764).

  • FG Düsseldorf, 21.07.2009 - 10 K 809/07

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Kindergeldanspruchs nach Abbruch der

    Satz 1 Nr. 2c EStG nachzuweisen (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. August 2006 - 18 K 5042/05 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1764).

    Richtig ist allerdings, dass Bestätigungen über Anrechnungszeiten nicht als Grundlagenbescheide qualifiziert werden können, an die die Familienkassen gebunden wären (vergl. dazu die Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. August 2006 - 18 K 5042/05 Kg, a.a.O., des Finanzgerichts München vom 23. Januar 2008 - 9 K 1258/07, abrufbar bei [...] und des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Februar 2008 - 4 K 435/06, EFG 2008, 1393).

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.07.2007 - 10 K 10024/05

    Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz: Vorlage von

    Die Familienkasse hat die Anspruchsberechtigung für Kindergeld selbständig auf der Grundlage der §§ 62, 63ff EStG und ohne Bindung an den Inhalt einer für rentenrechtliche Zwecke erstellten Bescheinigung zu ermitteln (FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2006 18 K 1542/05, EFG 2006, 1764).
  • FG Saarland, 09.09.2008 - 2 K 1016/08

    Einkommensteuer; Nachweis der Arbeitssuche eines Kindes durch Bescheinigung der

    Ungeachtet der fehlenden Grundlagenfunktion einer solchen Bescheinigung ist der Senat der Auffassung, dass einer solchen Bescheinigung solange eine Nachweisfunktion zukommt, wie sie nicht entsprechend § 45 SGB X zurückgenommen worden ist (insoweit ansatzweise a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2006, 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764 betr. eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über beitragsfreie Zeiten der Ausbildungssuche für die Rentenversicherung; ansatzweise wie hier: FG Köln, Urteil vom 13. März 2008, 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06

    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Zahlung von Kindergeld; Fehlen der

    Die vom Klägervertreter in diesem Zusammenhang angeführten Bestätigungen der Agentur für Arbeit hinsichtlich der Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung sind insoweit offensichtlich falsch und beinhalten im Übrigen keine Bindungswirkung für die Festsetzung des Kindergeldes (FG Düsseldorf Urteil vom 11. August 2006 - 18 K 5042/05 Kg EFG 2006, 1764).
  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 6 K 3291/08

    Kindergeldanspruch - Ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz - Kein

    Schon deshalb kann sie nicht den Charakter eines Grundlagenbescheids haben, an den die Familienkassen gebunden wären (so auch Urteil des saarländischen FG vom 8. Juni 2010 2 K 1516/08, abrufbar bei juris, zu einer Bescheinigung der Berufsberatung zur Vorlage bei der Familienkasse,; ebenso Urteil des FG Köln vom 13. März 2008 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043 und Urteile des FG Düsseldorf vom 21. Juli 2009 10 K 809/07, EFG 2010, 144 und vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764 zu einer von der Agentur für Arbeit zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger erstellten Bescheinigung).
  • FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08

    Nachweis der Ausbildungswilligkeit durch für die Familienkasse bestimmte, trotz

    Ungeachtet der fehlenden Grundlagenfunktion einer solchen Bescheinigung ist der Senat der Auffassung, dass ihr solange eine Nachweisfunktion zukommt, wie sie nicht entsprechend § 45 SGB X zurückgenommen worden ist (insoweit ansatzweise a.A. FG Düsseldorf vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764 betr. eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über beitragsfreie Zeiten der Ausbildungssuche für die Rentenversicherung; ansatzweise wie hier: FG Köln vom 13. März 2008 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043).
  • FG München, 23.01.2008 - 9 K 1258/07

    Kindergeld für ein ausbildungsplatzsuchendes Kind - Nachweis der ernsthaften

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf im Urteil vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 1764) an.
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